Anrufleitfaden: Was jede*r tun kann: Sich bei den lokalen Abgeordneten melden und fragen: Mögliche Fragen an Gruene-Abgeordnete (können zB per Telefon oder Mail gestellt werden. Vor allem im letzteren Fall koennte es gut sein sie zumindest etwas abzuändern um nicht die gleichen Standardantworten zu erhalten) zum Vorgehen der Landesregierung und Regierungskoalition • aus welchen Gründen wird dieses Gesetz gerade heute, wenn keine großen Proteste möglich sind, wie es sie ja im vergangenen jahr gegeben hat, verabschiedet? • Worauf fuehren sie die geringe Aufmerksamkeit, die der Gesetzesentwurf erhält, vor allem medial, zurück? • Steht die geringe Aufmerksamkeit nicht im Widerspruch zu der von ihrer Partei geforderten BÜrger_innenbeteiligung, vor allem bei einem Gesetz, das potentiell tief in Grundrechte einschneiden kann (wie der Entwurf auch anerkennt)? Paragraph 34 und 35 Der Gesetzesentwurf erlaubt Kontrollen von Sachen, die sich “am Ort oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen” befinden und von Personen, die “bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen angetroffen [werden]. in beiden Fällen muss zB ein besonderes Gefährdungsrisiko aufgewiesen sein. In der Zusammenfassung, und auf der homepage der Grünen Fraktion, wie auch auf selbiger auf der Bürger_innenbeteiligungsplattform, steht allerdings nur, dass der Entwurf Rechtsgrundlagen “zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen” herstellt. • Wie erklaeren sie sich die anscheinend synonyme verwendung von Veranstaltungen und Ansammlungen mit Großveranstaltungen? • Wie denken sie wird die Außenwahrnehmung des Gesetzentwurfs dadurch verändert? • aus welchen Gründen schreiben sie in den faqs zum Polizeigesetz auf der website der Grünen Fraktion, dass Demonstrationen explizit von Kontrollen ausgenommen sind, wenn das Wort Demonstration oder angemeldete Versammlung nicht im Entwurf auftaucht? Paragraph 44 Versammlungen: Wie bereits erwaehnt, duerfen Personen durchsucht werden, wenn sie an oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen angetroffen werden, "die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen". Der Entwurf spezifiziert an anderer Stelle, dass ein solches Risiko vorliegt, wenn durch “Größe der Veranstaltungen und Ansammlungen erfahrungsgemäß erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können”. Eine erhebliche Gefahr entsteht beispielsweise durch Glasflaschen. Im Falle eben dieses Gefährdungsrisikos ist der Polizei auch das Abfilmen von öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Nachdem die Polizei derzeit routinemaessig bei Demonstrationen Videokameras dabei hat und selbige auch verwendet, ist davon auszugehen, dass sie dies auch weiterhin machen wird, dh selbige Demonstrationen weiterhin als erheblich gefährlich einstuft. • Gibt es ihres Wissens nach Demonstrationen, von denen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen? • Gehen sie davon aus, dass dieser Gesetzentwurf der Polizei Befugnisse gibt, Menschen zu kontrollieren, die in irgendeinem Zusammenhang mit einer Demonstration stehen, bei der die Polizei davon ausgeht dass eine erhebliche Gefahr von ihr ausgeht? • Denken sie, dass mögliche Kontrollen vor Demonstrationen Menschen davon abschreckt, selbige zu besuchen? Paragraph 44 - Bodycams: Der Entwurf des Polizeigesetzes erlaubt den Einsatz von bodycams in Privaträumen. Filme werden gespeichert aber nur mit richterlicher Erlaubnis abgerufen. • Inwiefern verbessern Kameras die Sicherheitslage von Polizist_innen, wie in der Begründung der Grünen Fraktion angegeben? • Inwiefern ermöglichen bodycams weitergehende Möglichkeiten in Fällen von häuslicher Gewalt, nachdem auch anwesende Polizist_innen als Zeug_innen aussagen können? Paragraph 42 • Inwiefern wird die Integrität von polizeilichen Datenbanken sichergestellt, die basis von Zuverlässigkeitsüberprüfungen sein sollen? Selbige Daten sind nämlich nicht gerichtlich gegengeprüft und evtl nich einmal betroffenen Personen bekannt (wie beim g20 Gipfel wo Journalist_innen unrechtmäßig Akkreditierungen entzogen wurden). • Inwiefern hebelt eine derartige Gesetzgebung die Auftrennung zwischen Exekutive und Judikative auf? Zur Position der Grünen Fraktion: Sie schreiben, dass der aktuelle Entwurf Freiheitsrechte stärkt. Freiheitsrechte werden zum einen garantiert, zum anderen eingeschränkt vom Staat, hier am ehesten vertreten durch die Polizei. Nachverfolgbarkeit von polizeilichem Handeln und Fehlentscheidungen von Polizist_innen ist allerdings weiterhin nicht gegeben, dem Entwurf fehlt eine Kennzeichnungspflicht, die sie noch 2014/15 gefordert haben. • Kommt es ihnen nicht komisch vor, dass die Polizei explizit mehr Befugnisse in der Kontrolle bei Veranstaltungen erhält, sich allerdings nicht kennzeichnen muss?