Auf dem "Beteiligungsportal" der Landesregierung lässt sich mittlerweile der Entwurf für das Polizeigesetz einsehen: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anpassung-polizeigesetz/ Vorgesehen ist die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlage: - zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, - zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen, - über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen, - zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern, - für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und - um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.